Der Auftraggeber erkennt mit Erteilung seines Auftrages an HD-Skycam GmbH ausdrücklich deren aufgeführte Geschäftsbedingungen an. Gegenbestätigungen von Kunden unter Hinweis auf Ihre Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn HD-Skycam in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden Leistungen an den Kunden vorbehaltlos erbringt.
Die Mietgebühren für die Überlassung der Filmgeräte samt Zubehör bestimmen sich nach den schriftlich vereinbarten Preisen. Für Geräte, die mit Zubehör zu Pauschalpreisen berechnet werden, ist der volle Mietpreis auch dann zu zahlen, wenn einzelne Zubehörteile auf Wunsch des Mieters nicht mitgeliefert werden. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
Die Mietzeit wird berechnet von dem Zeitpunkt an, für den die Geräte verbindlich bestellt sind, spätestens jedoch ab Abholung, Auslieferung oder Versendung bis zur Wiederanlieferung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Transportzeit gilt als Mietzeit.
Die Transportkosten gehen zu Lasten des Mieters. Ebenso trägt er die Transportgefahr. Dies gilt auch im Falle einer Versendung durch uns.
Die vermieteten Geräte bleiben in unserem alleinigen Eigentum bzw. mittelbaren Besitz. Jede Überlassung der gemieteten Geräte an Dritte, sei es gegen Entgelt oder unentgeltlich, ist ohne unsere ausdrückliche und schriftliche Einwilligung unzulässig. In jedem Fall einer vertragswidrigen Überlassung an Dritte sind wir zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages und zur Rücknahme der Geräte berechtigt. Eine Verpfändung oder sonstige Belastung unserer Geräte ist unzulässig und uns gegenüber unwirksam. Von gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen an unseren Geräten hat uns der Mieter unverzüglich zu unterrichten. Sollten durch Interventionsmaßnahmen zum Schutze unserer Eigentums- bzw. Besitzansprüche Mietverträge verloren gehen oder Kosten entstehen, gehen diese zu Lasten des Mieters.
Der Mieter oder dessen Beauftragter ist verpflichtet, sich bei Abholung bzw. wenn die Geräte durch uns versendet werden, bei Zugang der Geräte und des Zubehörs bei Mieter von deren einwandfreiem Zustand, der richtigen Funktion und der Vollständigkeit zu überzeugen. Wenn eine Kontrolle nicht vorgenommen wird, geht diese Verpflichtung nicht auf uns über. Die Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit eventuelle Mängel nicht bei Empfangnahme schriftlich gerügt worden sind.
Der Mieter trägt grundsätzlich während der Mietzeit die volle Haftung für die Beschädigung und / oder Verlust oder sonstige Verschlechterung der Geräte / Anlagen, unabhängig davon, ob er diese verschuldet hat oder nicht. Dies gilt insbesondere für Schäden an Geräten / Anlagen, die durch vorhersehbare Schäden verursacht werden. Im Falle einer Haftung des Mieters hat dieser dem Vermieter den Listenwert der Mietsache zu ersetzen.
Die Übernahme der Haftung beginnt grundsätzlich mit der Übergabe der Geräte / Anlagen an den im Mietvertrag benannten Mieter oder seinen Repräsentanten/Frachtführer. Der Mieter oder sein Repräsentant trägt jeweils für alle Schäden die Haftung, und zwar unabhängig vom Verschulden.
Die Geräte sind beim Be- und Entladen sowie für den Transport durch eine geeignete Verpackung gegen Schäden zu schützen.
Der Mieter kann die Haftung gegenüber dem Vermieter durch Zahlung einer Versicherung in Höhe von 10 % des Mietpreises ausschließen. In diesem Fall haftet der Mieter, abgesehen von der vereinbarten Selbstbeteiligung, nur dann, wenn er gegen vertragliche Vereinbarungen verstößt und er oder seine Repräsentanten den Schaden vorsätzlich verursachen. Die Selbstbeteiligung beträgt 1.000,- €.
Rückgabe der Mietgegenstände Die Mietgegenstände sind vollständig und in einwandfreiem Zustand im Lager des Vermieters während des im Mietvertrag genannten Zeitraums, spätestens am letzten Tag der vereinbarten Mietzeit während der üblichen Bürozeiten, zurückzugeben. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf alle defekten Mietgegenstände.
Weist ein vermietetes Gerät zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs einen Mangel auf, der seine Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder erheblich mindert, sind wir berechtigt, den Fehler zu beheben oder nach unserer Wahl das fehlerhafte Gerät auszutauschen. Für die Dauer der Aufhebung oder wesentlichen Einschränkung der Tauglichkeit mindert sich der Mietpreis in entsprechendem Umfang.
Für Schäden, die bei dem Kunden beim Gebrauch der Mietgeräte entstehen, haftet HD-Skycam GmbH nur, wenn diese auf einem bei Gefahrübergang vorhandenen Fehler beruhen und HD-Skycam GmbH den Fehler zu vertreten hat.
HD-Skycam haftet für einfache Fahrlässigkeit und im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie für Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen haftet HD-Skycam GmbH nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir lediglich für den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden und nicht für entfernte Folgeschäden.
Dies gilt auch für den Fall vorsätzlicher und grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch unsere einfachen Erfüllungsgehilfen. Alle weitergehenden Ansprüche des Mieters, insbesondere der verschuldensunabhängige Schadenersatzanspruch gemäß § 536a Absatz 1 BGB sind ausgeschlossen.
Ein befristeter Mietvertrag kann von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
Stand: Juli 2014
Spiesheimer Weg 28-30
55286, Wörrstadt
Germany
Phone: +49 6732 94798-10
Fax: +49 6732 94798-20
Web: www.hd-skycam.tv
E-Mail: info@hd-skycam.tv
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